Abgeltungsteuer und Kosten

Das Werbungskostenabzugsverbot gemäß den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch gegenüber Beziehern höherer Kapitalerträge, denen Werbungskosten (z.B. aus Vermögensverwaltergebühren) deutlich oberhalb des Sparerpauschbetrags erwachsen,verfassungsrechtlich unbedenklich. Denn es handelt sich um eine zulässige Regelung im System der abgeltend besteuerten Kapitalerträge.
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