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Anlage KAP und Günstigerprüfung

Anlage KAP und Günstigerprüfung

Beim Finanzamt wird mit der Einkommensteuererklärung auch die Anlage KAP eingereicht. Bei einer genaueren Überprüfung wird hier festgestellt, dass in der Anlage KAP kein Antrag auf Günstigerprüfung oder auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt wird.

Die Finanzämter werden daher künftig die Anlage KAP in diesen Fällen nicht mehr bearbeiten oder es wird beim Steuerpflichtigen nachgefragt, welchen Antrag er stellen möchte und ob alle erzielten Kapitalerträge in der Anlage erfasst wurden.

Wenn allerdings keine Nachfrage beim Steuerpflichtigen erfolgt, dann muss die Nichtbearbeitung der Anlage KAP im Steuerbescheid erläutert werden.