Autoreparatur steuerlich absetzbar?
In der Einkommensteuererklärung kann bei Handwerkerleistungen 20 Prozent des Arbeitslohns, höchstens aber 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Begünstigt sind aber nur Arbeiten, die in der selbst genutzten Wohnung bzw. Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt werden.
Aber zählt denn ein Pkw zum eigenen Haushalt? Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.05.2020 (IV R 4/18) eindeutig verneint. Ein Pkw und dessen Reparatur dient nicht dem Wohnen oder Leben in einem Haushalt, sondern der Fortbewegung vom und zum Haushalt. Ein Pkw ist kein Haushaltsgegenstand, sondern ein Fortbewegungsmittel.
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