Rentenerhöhung und Steuerpflicht
Auch 2026 können sich ca. 21 Millionen Rentner wieder auf eine Rentenerhöhung freuen. Der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab dem 01.07.2026 bundeseinheitlich um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro. Der aktuelle Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Dieser gibt an, wie viel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.
Doch diese erfreuliche Nachricht hat leider auch eine Schattenseite, denn durch die Rentenerhöhung müssen viele Rentner nun erstmals eine Steuererklärung abgeben. Der steuerpflichtige Anteil der Einkünfte steigt durch die Rentenerhöhung.
Aber auch im Alter lässt sich einiges absetzen. Krankenkassen- und Pflegebeiträge etwa, dazu Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen – dies allesreduziert die Steuer. Somit bedeutet eine Abgabepflicht für die Steuererklärung nicht automatisch, dass am Ende auch zwangsläufig Steuern zu zahlen sind.
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