Tierbetreuungskosten absetzen

Die Betreuung von Haustieren kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt werden. Ursprünglich lehnte die Finanzverwaltung die Anerkennung solcher Kosten für Haustiere ab, doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch die Versorgung und Betreuung von Haustieren zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Tierbetreuungskosten gilt, wenn die Betreuung im Haushalt oder auf dem Grundstück des Tierhalters stattfindet. Anfahrtskosten können ebenfalls abgezogen werden. Wer jedoch sein Tier in eine Tierpension bringt, kann die Kosten hierfür nicht steuerlich geltend machen, denn in diesem Fall ist die Betreuung nicht mehr haushaltsnah.
Auch die Kosten für einen Tierfriseur oder für Fall- oder Krallenpflege sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, aber nur wenn der Dienstleister in den Haushalt kommt. Steuerlich nicht begünstigt ist der Besuch beim Hundefriseur.
Wird ein Hundesitter beauftragt, der den Hund Gassi führt, dann sind auch diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Wichtig ist, dass die Dienstleistung in oder in der Nähe desHaushalts erbracht wird und die Rechnung per Überweisung bezahlt wird.
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