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Übernachtungspauschale bei Berufskraftfahrer

Übernachtungspauschale bei Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer, die regelmäßig im Fernverkehr unterwegs sind, können von attraktiven steuerlichen Pauschalen profitieren. Neben den Verpflegungsmehraufwendungen steht ihnen seit 2020 auch eine spezielle Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer zu.

Zum 1. Januar 2024 wurde dieser Betrag auf 9 Euro erhöht. Erhalten Berufskraftfahrer die Übernachtungspauschale nur für tatsächliche Übernachtungen im Lkw oder auch für An- und Abreisetage?

Das Thüringer Finanzgericht hat dazu entschieden, dass die Pauschale nur für tatsächlich im Lkw verbrachte Nächte angesetzt werden kann. Dagegen wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Die Entscheidung des BFH (Az. VI R 6/25) dazu steht noch aus.

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